Mittwoch, Januar 25, 2006

Immer noch Schnittfugenthematik...

... so jetzt habe ich vorhin mit unserem Fliesenleger gesprochen. Der kommt auf jeden Fall diese Woche noch vorbei um sich den Putz im Bad und WC anzuschauen, danach will er entscheiden wann er genau loslegt.

By the way hab ich ihn dann nochmal nach dem Verharzen der Schnittfugen im Estrich gefragt. Er wiederum war der Meinung, dass diese auf keinen Fall mit Epoxidharz geschlossen werden dürfen, weil dann die Funktion des schwimmenden Estrichs verloren gehen würde.

Was ist denn nun richtig? Der eine sagt so, der andere sagt so und keiner kann ne verbindliche Auskunft geben...

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo,

wir haben ein Blatt (m.E. in der Beschreibung Estrich von der Baudurchsprache) von HvH da steht drin, dass die Fugen in Eigenleistung zu verschließen sind und der Estrichleger gern gegen Berechnung das geeignete Material zur Verfügung steht.

Christian

Nadine hat gesagt…

Hi Christian, danke dass steht bei uns auch drin... deswegen fragen wir uns das ja auch. Der eine sagt so, der andere sagt so! Gruß

Anonym hat gesagt…

Schnittfugen im Estrich müssen geschlossen werden.Während der Trocknungsphase entweicht wasser, derEstrich verkürzt sich und soll an den Schnittfugen kontrolliert reissen. Nach austrocknung werden die Fugen verdübelt und damit die einzelnen Platten wieder verbunden, um einen Höhenversatz zu vermeiden.Anschliessend können die Bodenbeläge fugenlos über die Fuge verlegt werden (Was viele Boden und Fliesenleger nicht wissen).
Laut VOB ist der Verschliessen der Fugen Nebenleistung , sowohl für den Estrichleger als auch für den Bodenleger, was heisst: die Leistung muss extra ausgeschrieben werden.
Allerdings ist der Aufwand sehr gering (wenn mans kann). Sollte mit einer Arbeitsstunde vor ort erledigt sein und mit 1 - 2 kilo Kunstharz.
Machts der Boderleger oder Fliesenleger, fallen natürlich keine Fahrtkosten an, weil die eh vor Ort sind, wenn der Estrich trocken ist, während der Estrichleger extra anfahren muss. Leider stelle ich immer wieder fest, dass die werten kollegen dies oft nicht sachgerecht durchführen...
Oftmals kommt es dann im nachhinein zum Federn des Bodens an der Fuge.
Schnitt- oder Schwindfugen sind nicht zu verwechseln mit Dehnungsfugen. Das ist etwas völlig anderes.

Mfg
Jean Ludwig
Estrichlegermeister

Tel. 0511 8437377
0171 3269837